Vermögensgestaltung in Köln

Mit Rolf Schläger steht Ihnen neben seiner Qualifikation als Steuerberater ein gleichermaßen qualifizierter sowie aktuell geschulter "Fachberater für Ver­mögens- und Finanzplanung (DStV e.V.) zur Verfügung. Der Mehrwert für Sie ergibt sich aus den zusätzlich erworbenen Kenntnissen in den Bereichen:


Finanz- und erfolgswirtschaftliche Analyse, wie z.B.: 

  • Kennzahlenanalyse
  • Investitionsrechnung
  • Unternehmensbewertung



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Grundlagen der Finanzierungs- und Vermögensberatung, wie z.B.: 

  • Natürliche Personen und Unternehmen
  • Private Finanzplanung und private Vorsorgeplanung
  • Spezielle Anlageformen (Rentenversicherung, Lebensversicherung, Immobilien)


Grundlagen des Bankrechts Grundlagen des Kapitalanlagerechts Anlagenanalyse, Vermögens- und Finanzplanung im Zusammenhang mit Erbschaft und Schenkung

  • Zivilrechtliche Gestaltungsformen
  • Steuerliche Besonderheiten

die sich Rolf Schläger in seinem 2-jährigen Studium angeeignet hat zwischenzeitlich mit einer Vielzahl von praktischen Erfahrungen vertiefen konnte.




CC Christes & Collegen bietet Ihnen dementsprechend an Ihren Bedürfnissen orientierte, qualifizierte Spezialleistungen, die neben den steuerlichen auch die rechtlichen und wirtschaftlich relevanten Rahmendaten berücksichtigen.


Nutzen Sie unsere Kompetenz und den umfassenden Beratungsservice.

Angesichts zunehmender Vermögensübertragungen unter Lebenden oder aufgrund von Erbfällen, bei denen in nicht unerheblichem Maße Vermögen auf die nächste Generation übergehen, sehen wir eine weitere Aufgabe unserer Kanzlei in einer vorverlagerten, qualifizierten Gestaltungsberatung.


Wir diskutieren mit Ihnen als Mandant Gestaltungsalternativen vor dem Hintergrund der Schenkungs- und Erbschaftsteuer, führen Planrechnungen durch und unterstützen Sie bei der vertraglichen Umsetzung der Alternativen unter Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte. Bei den vielen zivielrechtlichen Aspekten arbeiten wir auch gern mit Ihrem Rechtsberater zusammen. Ist der Erbfall bereits eingetreten, bieten wir Ihnen unsere Unterstützung bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung sowie der Beratung zur Erbauseinandersetzung bei Erbengemeinschaften an.



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